Was bewirkt die Ausweisung als Vogelschutzgebiet?
Anders als bei Naturschutzgebieten, die nach nationalem Recht ausgewiesen werden, gibt es bei den Schutzgebieten nach europäischem Recht (Vogelschutzgebieten und FFH-Gebiete) eine Verpflichtung, diese in einen guten Zustand zu bringen oder zu halten. Somit ist das Land NRW verpflichtet, den verschlechterten Zustand wieder zu korrigieren. Das heißt, die verschiedenen Lebensräume, Gewässer, Sümpfe und Wiesen müssen wieder in einen naturnäheren Zustand versetzt werden.
An einigen Stellen ist dies erfolgt, aber der große Teil des Gebietes leidet immer noch unter den Nährstoffeinträgen, der intensiven Landnutzung und der Rheinbegradigung. Die Maßnahmen aus dem Konzept sind noch lange nicht umgesetzt.
Die Rheinniederung stoppt ja nicht an der Grenze, sondern geht als Naturraum mit den gleichen Böden, dem gleichen Fluss und geologischen Verhältnissen weiter. Wie organisieren unsere Nachbarn, die Niederlande, den Naturschutz in diesem Raum?
In den Niederlanden hat man nur die rheinnahen Feuchtgebiete unter Schutz gestellt, den Agrarraum nicht. Das führte dazu, dass die Uferschnepfe in der niederländischen Rheinniederung östlich von Nimwegen zwar in den 1980er Jahren noch ein Allerweltsvogel war, aber dann in rasendem Tempo ausstarb. Die Niederlande konzentrieren sich beim Wiesenvogelschutz auf die großen Bestände im Norden und Westen des Landes.
Bei den Außendeichflächen in unserer Region (Flächen, die vor den Deichen, ungeschützt am Strom liegen) sind sie in den 1980er Jahren beim Naturschutz einen neuen Weg gegangen: Große Gebiete wurden in Naturentwicklung überführt und mit halbwilden Weidetieren wie Galloway-Rinder und Konik-Ponys beweidet. So ist hier im Laufe der Jahre eine wilde Mischung aus unterschiedlichen Vegetationstypen, Auwald, Gebüsch, Staudenfluren und offene Sandstellen entstanden, die sehr vielen Tier- und Pflanzenarten Raum bietet.