Wie ist der derzeitige Zustand der Hetter?
Neben den besonders gefährdeten Wiesenbrütern wie Uferschnepfe und Rotschenkel gibt es im Naturschutzgebiet auf blütenreichen Feuchtwiesen und -weiden im Vergleich zu intensiv bewirtschafteten Grünländern am Unteren Niederrhein viele Kiebitze. Daran können wir sehen, dass diese Flächen von den Landwirten trotz der großen Herausforderungen mit Erfolg sehr wiesenvogelgerecht bewirtschaftet werden. Als Beispiel: Auf den Flächen, wo Wiesenvögel brüten, mähen die Pächter erst, wenn das Brutgeschäft abgeschlossen ist. Dann ist das geerntete Heu aber nicht mehr für Hochleistungskühe geeignet.
Um zu verstehen, wie das Naturschutzgebiet insgesamt funktioniert, muss man wissen: Momentan wird ein gutes Viertel des Naturschutzgebietes naturschutzgerecht bewirtschaftet, der Rest intensiv. Und die Wiesenvögel haben sich fast vollständig in die extensiv bewirtschafteten Flächen zurückgezogen. Wichtig ist uns daher, dass wir in Nordrhein-Westfalen wie in den Niederlanden eine naturschutzgerechte Bewirtschaftung und den hohen Aufwand für eine Weidetierhaltung deutlich besser honorieren. Nur so kann Wiesenvogelschutz langfristig funktionieren.
Insgesamt ist die Hetter leider, wie viele andere Gebiete auch, derzeit durch Entwässerung, Austrocknung durch die Klimakrise und zu intensive Landnutzung gefährdet. Außerdem setzen dem Gebiet auch Infrastrukturmaßnahmen zu, wie der neu errichtete Windpark in den angrenzenden Niederlanden. Dazu kommen Bahnüberführungen und auch neue und höhere Stromtrassen. So etwas hat massive Auswirkungen, denn sie verkleinern das von Vögeln nutzbare Umland, das zum Teil als Vogelschutzgebiet um die wertvollen Kerngebiete herum ausgewiesen ist. Dadurch wird das Gebiet immer stärker zur „Insel“ und verliert dann langfristig an Bedeutung.
Nicht zuletzt macht uns auch hier die starke Stickstoffbelastung der Böden, die sich über die Luft niederschlägt, Sorgen. Diese Situation bedroht viele Pflanzenarten, die nährstoffarme Böden brauchen. Nährstoffarme Wiesen kämen wiederum dem Vogel- und Insektenschutz zugute.